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Wer trägt die Kosten?

In puncto Kostenträger besitzen wir langjährige Erfahrung. Bei allen Fragen zur Abwicklung bieten wir Ihnen gerne unsere Hilfe an. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir Sie, vor Ihrer Behandlung bei uns folgende Formalitäten abzuklären bzw. zu erledigen:

// Bei Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse benötigen wir ein von Ihrem Augenarzt ausgestelltes Rezept.
// Bei Arbeitsunfällen benötigen wir die schriftliche Kostenzusage/Genehmigung der zuständigen Berufsgenossenschaft.
// Kriegsversehrte legen bitte eine schriftliche Kostenzusage/Genehmigung ihrer Orthopädischen Versorgungsstelle vor.

Die gesetzlichen Kostenträger übernehmen einmal innerhalb von 12 Monaten die Kosten für die Anfertigung einer Augenprothese aus Glas. In allen anderen Fällen erlauben wir uns, unsere Leistungen privat abzurechnen.

Immer in Ihrer Nähe.
Unsere Sprechstunden.

Sprechstunde

Vor Ihrer Sprechstunde in unserem Institut ist eine Terminvereinbarung unbedingt notwendig – melden Sie sich ganz einfach per Post, Telefon oder E-Mail an. Ihr Termin ist für Sie verbindlich, sobald Sie unsere schriftliche Bestätigung erhalten haben.

Die Anmeldung für eine Sprechstunde in Stuttgart oder für die Reisesprechstunde an einem der nachstehend genannten Orte haben wir für Sie ganz einfach gestaltet:

Per Telefon:
0711 24 03 94
Per Fax:

0711 236 05 51per E-mail:
Institut@augenprothesen-stuttgart.de
Per Post:
Ruth Müller-Welt GmbH
Sonnenbergstrasse 23
70184 Stuttgart
Unsere Sprechzeiten in StuttgartMontag bis Freitag:
08.00 – 13.00 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr

Unser Institut ist das ganze Jahr geöffnet. Nur nach Voranmeldung!

In all diesen Fällen ist der Termin für Sie verbindlich, sobald Sie unsere schriftliche Bestätigung erhalten haben.

Reisesprechstunde

Unser Team arbeitet und empfängt Sie auch in verschiedenen Städten Süddeutschlands und in der Schweiz. Anmeldung bitte per E-Mail.

Zu unseren aktuellen Reisesprechstunden
Zur Termin- und Reisesprechstundenvergabe (Kontaktformular)


Andrea Wilhelm,
Prokuristin



Susanne Fischer



Katja Birke


Unsere Reisepläne für 2024

Bitte vereinbaren Sie mit unserem Büro einen Termin, wenn Sie eine Anpassung in einem der Reiseorte benötigen.
Sie können sich entweder per Telefon +49 (0)711 24 03 94 oder per E-Mail anmelden.

Danke für Ihr Verständnis, dass ohne Ihre Anmeldung keine Behandlung möglich ist. Wir bemühen uns, Ihre Zeitwünsche weitestgehend zu berücksichtigen und die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten. Der Termin ist für Sie dann verbindlich, wenn dieser von unserer Seite bestätigt wurde.

Deutschland

Aalen Stadthalle, Berliner Platz 1, Konferenzraum 2, Parkplätze vorhanden, Busverbindung im Stadtverkehr

  • Donnerstag, 13. März 2025 von 8.30 – 16.00 Uhr
  • Freitag, 14. März 2025 von 8.00 – 13.00 Uhr Uhr
  • POLITUREN der Kunststoffprothesen können wir erst ab 16 Uhr vornehmen.
  • Mittagspause von 13.00 – 14.00 Uhr

Freiburg – Neuer Raum – Klinik für Augenheilkunde, Kilianstr. 5, Personalaufenthaltsraum 085, 1.OG

  • Montag, 28. April 2025 von 14.00 – 16.00 Uhr
  • Dienstag, 29. April 2025 von 8.00 – 16.00 Uhr
  • Mittwoch, 30. April 2025 von 8.00 – 13.00 Uhr
  • POLITUREN der Kunststoffprothesen können wir erst ab 16 Uhr vornehmen.
  • Mittagspause von 13.00 – 14.00 Uhr

Freudenstadt Kreiskrankenhaus, Personal-Wohngebäude, Karl-von-Hahn-Str. 122, Hochhaus, 4.Stock / Eckzimmer

  • Donnerstag, 30. Januar 2025 von 8.00 – 16.00 Uhr Uhr
  • Freitag, 31. Januar 2025 von 8.00 – 13.00 Uhr
  • POLITUREN der Kunststoffprothesen können wir erst ab 16 Uhr vornehmen.
  • Mittagspause von 13.00 – 14.00 Uhr

Friedrichshafen Hotel Krone / Untere Mühlbachstr. 1, 88045 Friedrichshafen

  • Montag, 27. Januar 2025 von 14.00 – 16.00 Uhr
  • Dienstag, 28. Januar 2025 von 8.00 – 16.00 Uhr
  • Mittwoch, 29. Januar 2025 von 8.00 – 13.00 Uhr
  • POLITUREN der Kunststoffprothesen können wir erst ab 16 Uhr vornehmen.
  • Mittagspause von 13.00 – 14.00 Uhr

Heilbronn Konferenzraum SECHS, Bildungscampus 6, 74076 Heilbronn, Aula/Konferenzbereich

  • Montag, 10. März 2025 von 10.00 – 16.00 Uhr
  • Dienstag, 12. März 2025 von 8.00 – 16.00 Uhr
  • Mittwoch, 13. März 2025 von 8.00 – 13.00 Uhr
  • POLITUREN der Kunststoffprothesen können wir erst ab 16 Uhr vornehmen.
  • Mittagspause von 13.00 – 14.00 Uhr

Tübingen Universitätsklinikum Tübingen, Elfriede-Aulhorn-Str. 7, Ebene 2, Raum 2.326 / Kurssaal

  • Montag, 29. Juli 2025 von 10.00 – 16.00 Uhr
  • Dienstag, 30. Juli 2025 von 8.00 – 16.00 Uhr
  • Mittwoch, 31. Juli 2025 von 8.00 – 16.00 Uhr
  • Donnerstag, 01. August 2025 von 8.00 – 16.00 Uhr
  • Freitag, 02. August 2025 von 8.00 – 13.00 Uhr
  • POLITUREN der Kunststoffprothesen können wir erst ab 16 Uhr vornehmen.
  • Mittagspause von 13.00 – 14.00 Uhr

Schweiz

Aarau Kantonsspital, Haus 27, Sitzungszimmer 3, EG.003

  • Donnerstag, 27. Februar 2025 von 8.00 – 16.00 Uhr
  • Freitag, 28. Februar 2025 von 8.00 – 12.00 Uhr
  • POLITUREN der Kunststoffprothesen können wir erst ab 16 Uhr vornehmen.
  • Mittagspause von 13.00 – 14.00 Uhr

Basel – Neuer Raum – Universitätsspital – Augenklinik, Mittlere Str. 91

  • Montag, 24. Februar 2025 von 15.00 – 16.00 Uhr
  • Dienstag, 25. Februar 2025 von 8.00 – 16.00 Uhr
  • Mittwoch, 26. Februar 2025 von 8.00 – 12.00 Uhr
  • POLITUREN der Kunststoffprothesen können wir erst ab 16 Uhr vornehmen.
  • Mittagspause von 13.00 – 14.00 Uhr

Bern Inselspital, Kinderklinik (KKL) U 1, Kursraum 4, Eingang 31, Freiburgstr. 15

  • Dienstag, 08. April 2025 von 15.00 – 16.00 Uhr
  • Mittwoch, 09. April 2025 von 8.00 – 16.00 Uhr
  • Donnerstag, 10. April 2025 von 8.00 – 16.00 Uhr
  • Freitag, 11. April 2025 von 8.00 – 12.00 Uhr
  • POLITUREN der Kunststoffprothesen können wir erst ab 16 Uhr vornehmen.
  • Mittagspause von 13.00 – 14.00 Uhr

Olten

  • In 2025 findet keine Prothesenanpassung statt

St.Gallen Kantonspital, Haus 11, Sitzungszimmer 001 EG

  • Montag, 12. Mai 2025 von 14.00 – 16.00 Uhr
  • Dienstag, 13. Mai 2025 von 8.00 – 16.00 Uhr
  • Mittwoch, 14. Mai 2025 von 8.00 – 16.00 Uhr
  • Donnerstag, 15. Mai 2025 von 8.00 – 16.00 Uhr
  • Freitag, 16. Mai 2025 von 8.00 – 12.00 Uhr
  • POLITUREN der Kunststoffprothesen können wir erst ab 16 Uhr vornehmen.
  • Mittagspause von 13.00 – 14.00 Uhr

Zürich Stiftung Careum 2, Gloriastr. 18, 8006 Zürich, 1. Stock, Raum 184

  • Mittwoch, 15. Januar 2025 von 14.00-16.00 Uhr
  • Donnerstag, 16. Januar 2025 von 8.00 – 16.00 Uhr
  • Freitag, 17. Januar 2025 von 8.00 – 13.00 Uhr
  • POLITUREN der Kunststoffprothesen können wir erst ab 16 Uhr vornehmen.
  • Mittagspause von 13.00 – 14.00 Uhr

Terminvergabe

    Für Reisesprechstundenvergabe:

    Wie dürfen wir Sie kontaktieren?

    Leitfaden für niedergelassene Augenärzte

    Bei den Rezepten haben die Kostenträger konkrete Voraussetzungen, welche Punkte zwingend aufgeführt werden müssen. Wir bitten Sie daher, uns zu unterstützen, damit die Abrechnung reibungslos für alle Beteiligten durchgeführt werden kann.


    Die Diagnose ist erforderlich. („Anophthalmus“ reicht in der Regel aus).

    Die betroffene Seite links / rechts muss angegeben werden.


    Bitte kreuzen Sie auf dem Rezeptkopf das Kästchen „Hilfsmittel“ an.


    Bitte vergessen Sie nicht, den jeweiligen Zahlungsstatus in der Statusleiste links kenntlich zu machen.

    Die Verordnung „1 Augenprothese“ bedeutet ausschließlich eine Augenprothese aus Glas.

    Kunststoffprothesen müssen expressis verbis als Kunststoffprothesen verordnet werden, und es ist zwingend notwendig, dass stichwortartig eine medizinische Indikation aufgeführt wird.


    Bitte achten Sie darauf, dass der richtige Kostenträger eingetragen wurde (in der Regel Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder Orthopädische Versorgungsstelle).

    WICHTIG: Rezepte, die auf die Berufsgenossenschaft ausgestellt sind, haben immer den Unfalltag, den Unfallbetrieb und das entsprechende Aktenzeichen zu enthalten.


    Sollte das Rezept nachträglich ausgestellt werden, bitten wir Sie zu erfragen, wann die Leistung beim Ocularisten erbracht wurde, und das Rezept entsprechend zurückzudatieren. Ein Rezept mit Ausstellungsdatum nach dem Leistungsdatum kann nicht abgerechnet werden.

    Die Gültigkeit der Hilfsmittelverordnung beträgt 28 Tage ab Ausstellungsdatum und ist nicht quartalsabhängig.